Strafrecht

Anhörungsbogen, Beschuldigter, Angaben bei der Polizei, Befragung am Unfallort

 

Sie haben einen Anhörungsbogen, eine Ladung zur Polizei oder schon Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten? Zur Beratung sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen!  

 

Oft ist Schweigen zunächst die beste Verteidigung, niemand muss sich selbst belasten. Es sollte über den Anwalt Akteneinsicht genommen werden und dann entschieden werden, ob man Angaben zur Sache machen sollte. Auch nach einem Unfall ist Schweigen oft das Richtige Verhalten, um nicht in der Aufregung Angaben zu machen, die später schädlich sind.

 

Eine Erstberatung in OWi- oder Strafsachen rentiert sich für den Betroffenen und Beschuldigten in den meisten Fällen.

 

 

Beschuldigter oder Betroffener,- sofort zum Anwalt!