Verkehrsrecht

 Verkehrsunfall,  Nutzungsausfall, Mietwagen, Minderwert, Schmerzensgeld

 

 

Ihr erster Weg sollte zum Anwalt nicht zur Werkstatt und nicht zum Gutachter sein.

 

Beauftragen Sie erst dann diese Unternehmen, wenn Sie wissen welche Ansprüche Ihnen zustehen, nur dann können Sie wirtschaftlich richtige Entscheidungen treffen.

 

Viele Autowerkstätte bieten heute die Regulierung von Unfallschäden an. Überlassen Sie diesen Unternehmen nicht ihr Geld! Man geht ja auch nicht zum Frisör, um sich die Zähne behandeln zulassen. 

 

Keine Werkstatt und kein Sachverständiger denkt an Ihren Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Wir reparieren keine Fahrzeuge und erstellen keine Schadengutachten, dafür verfügen wir über fundierte Kenntnisse, um Ihre Ansprüche und Rechte auf Augenhöhe mit den Juristen der Versicherungen abzuwickeln.  Anwälte werden für Ihre Tätigkeiten von der gegnerischen Versicherung vergütet  und regulieren schneller den Schaden, da sie bei der Versicherung ernst genommen werden. Der Weg zur Klage ist offen und wird von der Versicherung gefürchtet.

 

Bei unverschuldeten Unfällen muss der Geschädigte keine Kosten des Anwalts tragen.

 

Bußgeldbescheid? Anhörungsbogen? Strafbefehl?

 

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zuerst zum Anwalt bevor irgendein schädliches Schreiben oder eine unüberlegte Einlassung abgegeben wurde.

 

Mit rechtlicher fundierter Beratung und entsprechender  Erfahrung kann im Bußgeld- oder Strafverfahren erheblicher Einfluss genommen werden. Es können unnötige Fehler  vermieden werden bei frühzeitiger Beratung .

 

Machen Sie zu keinem Zeitpunkt Angaben zu der Ihnen vorgeworfenen Tat bevor Sie sich haben beraten lassen, oft beweist sich dies als sehr gute Investition in Anwaltskosten.